Mitarbeiter
Thema: Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Das in der Praxis wohl einflussreichste Instrument des Betriebsrates ist die Ausgestaltung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Wird von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gesprochen, ist damit in der Regel die „echte“ oder auch erwingbare Mitbestimmung gemeint. Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates Entscheidungen treffen darf. Die Mitbestimmung ist zudem unterschiedlich stark. Wie rechtliche Regelungen im Bereich sozialer Angelegenheiten durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen betriebliche Praxis werden können, ist Schwerpunkt dieses dritten Grundlagenseminars.
Inhaltliche Schwerpunkte:
Dozent: Fachdozent:in von der Bildungsmanufaktur
Bildungsanbieter: K&K Bildungsmanufaktur
Zielgruppe: Betriebsratmitglieder, max. 15 Mitarbeitende
Termine: 10.02. - 12.02.2025 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr (3-tägig)
Vereinsheim „Zur Alten Schule“
Am Lindenberg 1A
38889 Blankenburg (Harz)