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Betriebsrat-Fortbildung (3-tägig)


Thema: Betriebsverfassungsrecht Teil 3

Das in der Praxis wohl einflussreichste Instrument des Betriebsrates ist die Ausgestaltung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Wird von dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gesprochen, ist damit in der Regel die „echte“ oder auch erwingbare Mitbestimmung gemeint. Mitbestimmung bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates Entscheidungen treffen darf. Die Mitbestimmung ist zudem unterschiedlich stark. Wie rechtliche Regelungen im Bereich sozialer Angelegenheiten durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen betriebliche Praxis werden können, ist Schwerpunkt dieses dritten Grundlagenseminars.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Verantwortung des Betriebsrates für die Erfüllung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten
  • Bedeutung der Mitbestimmung des Betriebsrates unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
  • Rechtswirkung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhältnis zum Arbeits- bzw. Tarifvertrag
  • Grenzen der Betriebsvereinbarung
  • Zustandekommen und Kündigungen von Betriebsvereinbarungen
  • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Bereiche der Mitbestimmung aus dem BetrVG
  • Die 10 goldenen Regeln einer Betriebsvereinbarung
  • Folgen der Missachtung der Mitbestimmung

Dozent: Fachdozent:in von der Bildungsmanufaktur

Bildungsanbieter: K&K Bildungsmanufaktur

Zielgruppe: Betriebsratmitglieder, max. 15 Mitarbeitende

Termine: 10.02. - 12.02.2025 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr (3-tägig)

Informationen

10. Februar 2025 , 09:00 Uhr

Vereinsheim „Zur Alten Schule“
Am Lindenberg 1A
38889 Blankenburg (Harz)

Geschäftsführung

Sebastian Selent

Telefon     03944 921-101
Fax           03944 921-109

Sekretariat

Silke Reinke

Telefon     03944 921-101
Fax           03944 921-109

info@gvs-blankenburg.de

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