Verteilt über das Blankenburger Stadtgebiet betreibt der GVS fünf Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 500 Plätzen für Krippen- und Kindergartenkinder und bietet die Möglichkeit der inklusiven Betreuung. Die räumliche Gestaltung und Ausstattung folgen jeweils einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzepten, die sich am Bildungsprogramm Sachsen-Anhalt: "Bildung elementar - Bildung von Anfang an" orientieren. Großzügige Außengelände ermöglichen vielfältige Bewegungs- und Spielaktivitäten, aber auch Platz für Rückzug und Entspannung. Eine hauseigene Küche bietet abwechslungsreiche, kindgerechte Mittagsmahlzeit (bei Bedarf Diätkost).
Unser Grundverständnis
Eine lebendige Gemeinschaft, das heißt für die Erzieherinnen, die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen der Kinder individuell zu erkennen und aufzugreifen sowie einfühlsam auf Situationen zu reagieren. Durch vielseitige Bildungsangebote, erzieherische Hilfen, aber auch freies Spiel und gruppenübergreifende Aktivitäten werden sowohl die Individualität und Persönlichkeit der Kinder wie auch ihre Gemeinschaftsfähigkeit angeregt und weiterentwickelt.
Ein aktives und vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Elternhaus und Einrichtung zum Wohle der Kinder ist den Mitarbeitern dabei sehr wichtig. Das beginnt bei einer einfühlsamen und sanften Eingewöhnung, bei der Kind und Eltern Schrittweise in den KITA- Alltag eingeführt werden und eine Beziehung zwischen Fachkraft und Kind vertrauensvoll entstehen kann. Weiterhin gibt es jährliche Entwicklungsgespräche, die auf der Basis einer Entwicklungsdokumentation des Kindes angeboten werden. Elternabende dienen dem Informationsaustausch zwischen Eltern und KITA zu wichtigen Themen der Einrichtung und der jeweiligen Gruppe, in der Ihr Kind betreut wird. In jeder Kindertageseinrichtung gibt es eine gewählte Elternvertretung, die als Bindeglied zwischen Elternschaft und Leitung fungiert.
Die Leitsätze bilden die Grundlage der pädagogischen Arbeit in allen GVS-KITAs.
Elternbeiträge ab 01.01.2024
gemäß § 13 KiFöG (Kinderförderungsgesetz), § 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Satzung zur 1. Änderung der Satzung zur Festlegung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflegestellen für Kinder, die im Gebiet der Stadt Blankenburg (Harz) betreut werden
Tägliche Betreuungszeit | bis zu 5 Std. | bis zu 6 Std. | bis zu 7 Std. | bis zu 8 Std. | bis zu 9 Std. | bis zu 10 Std. |
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Krippe | 171,00 € | 185,00 € | 199,00 € | 213,00 € | 226,00 € | 240,00 € |
Kindergarten | 154,00 € | 160,00 € | 166,00 € | 171,00 € | 177,00 € | 182,00 € |
Personensorgeberechtigte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Antrag auf teilweisen oder vollständigen Erlass der Kostenbeiträge beim örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt des Landkreises Harz) zu stellen.
Essensgeldpauschale ab 01.01.2023
Pauschale pro Monat | Kita "Am Bergeshang" | Kita "Am Regenstein" | Kita "Am Thie" | Kita "Am Westend" | Kita "Oesig" |
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Frühstück | 9,00 € | 9,60 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € |
Mittagessen | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € | 52,50 € |
Vesper | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € | 9,00 € |