Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationären Einrichtungen erhalten ab dem 01. Januar 2024 einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen von
Der Leistungszuschlag wird zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen (Ausbildungsvergütung nach § 82 a SGB XI und Ausbildungsumlage gemäß Pflegeberufegesetz), die der Pflegebedürftige zu zahlen hat, geleistet. Bei der Berechnung des Leistungszuschlages sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht zu berücksichtigen, so dass diese in voller Höhe von der pflegebedürftigen Person zu tragen sind.
Hierfür sind die pflegebedingten Aufwendungen und die Summe der Ausbildungsumlagen ab-züglich des Leistungsbetrags nach § 43 Abs. 2 SGB XI maßgeblich. Abhängig von dem ermittelten tatsächlichen Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Ausbildungsumlagen, zahlt die Pflegekasse den von der Dauer des Leistungsbezugs nach § 43 SGB XI abhängigen prozentualen Leistungszuschlag.
Dies gilt auch für pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5, die bis zum 31.12.2021 aufgrund der Regelung nach § 141 Abs. 3 SGB XI einen Besitzstandsschutzbetrag erhalten haben. Da die Regelung des § 141 Abs. 3 SGB XI zum 31.12.2021 entfällt, findet diese bei der Ermittlung des Leistungszuschlages nach § 43c SGB XI folglich keine Berücksichtigung mehr.
Leistungszuschläge für die Bewohner des Seniorenzentrums "Oesig" | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
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15% | Leistungszuschlag bis 12 Monate: | 289,33 € | 289,31 € | 289,30 € | 289,34 € |
30% | Leistungszuschlag bei mehr als 12 Monaten: | 578,66 € | 578,63 € | 578,59 € | 578,67 € |
50% | Leistungszuschlag bei mehr als 24 Monaten: | 964,43 € | 964,38 € | 964,32 € | 964,46 € |
75% | Leistungszuschlag bei mehr als 36 Monaten: | 1.446,65 € | 1.446,57 € | 1.446,48 € | 1.446,69 € |
Leistungszuschläge für die Bewohner des Mehrgenerationenhaus | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
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15% | Leistungszuschlag bis 12 Monate: | 317,25 € | 317,28 € | 317,27 € | 317,26 € |
30% | Leistungszuschlag bei mehr als 12 Monaten: | 634,51 € | 634,57 € | 634,53 € | 634,53 € |
50% | Leistungszuschlag bei mehr als 24 Monaten: | 1.057,52 € | 1.057,61 € | 1.057,55 € | 1.057,54 € |
75% | Leistungszuschlag bei mehr als 36 Monaten: | 1.586,27 € | 1.586,42 € | 1.586,33 € | 1.586,31 € |